Was ist Assistenz? | |
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Was ist Assistenz? Was ist Assistenz?
Denken Sie einfach an das, was Sie heute bereits gemacht haben und wofür Sie Ihre Hände, Ihre Füße, Ohren und Augen gebraucht haben. Bestimmt sind Sie heute morgen aus dem Bett aufgestanden, haben sich wahrscheinlich gewaschen, etwas gegessen und die Toilette benutzt. Vielleicht haben Sie die Zeitung gelesen, mit Sicherheit verließen Sie das Haus und haben mit Menschen gesprochen. Wären Sie bei diesen Tätigkeiten auf die Hilfe von Dritten angewiesen, dann benötigten Sie Assistenz. Welche Hilfen brauchen Pflegeabhängige?
Menschen mit starken körperlichen Beeinträchtigungen, Alte und chronisch Kranke, benötigen häufig Hilfe bei nahezu allen alltäglichen Verrichtungen wie Essen, Trinken, An- und Auskleiden, Körperpflege, Toilettengängen, Handreichungen, Schreiben, Lesen, Kochen, Waschen und bei Unternehmungen außerhalb ihrer Wohnung. Gibt es einen Unterschied zwischen Assistenz und Betreuung?
Der Begriff "Assistenz" wurde ursprünglich geprägt, um schon über die Wortwahl selbstbestimmte von fremdbestimmter Behindertenhilfe abzugrenzen. Die ursprünglich neutralen Worte "Betreuung", "Versorgung", "Pflege" werden nicht selten im Sinne von Fremdbestimmung und Bevormundung benutzt. Assistentinnen und Assistenten
Neben "normalen" Arbeitnehmerinnen können auch Personen, die auf dem erstem Arbeitsmarkt wenig Chancen haben, einen vollwertigen Arbeitsplatz erhalten. Weil Pflege auch abends, nachts und am Wochenende nötig ist, ist dieser Job für Studierende und andere in einer Aus- oder Weiterbildung befindliche Personen interessant. Ein zeitlich flexibler Arbeitseinsatz ermöglicht beispielsweise auch allein erziehenden Müttern eine Berufstätigkeit. Ist für Assistenz eine Ausbildung nötig?
Es ist eine gewisse Zeit zur Einarbeitung nötig, normalerweise jedoch keine spezielle Berufsausbildung. Wichtig sind eher Flexibilität und Interesse an dieser Art von Arbeit. AssistenznehmerInnen
Menschen mit Behinderungen, die zur Bewältigung alltäglicher Lebensverrichtungen auf Hilfe angewiesen sind und diese selbstbestimmt organisieren, werden als AssistenznehmerInnen bezeichnet. Recht auf gleichgeschlechtliche Assistenz
Assistenz bei der Körperpflege zu benötigen, bedeutet stets gravierende Eingriffe in die Intimsphäre erdulden zu müssen. Umso wichtiger ist es, die Assistenzpersonen selbst aussuchen zu können. Unsympathische und/oder ungeeignete AssistentInnen stellen für die assistenznehmenden Menschen eine große psychische Belastung dar. Besonders (aber nicht ausschließlich) für Frauen ist es sehr wichtig, gleichgeschlechtliche Assistenzpersonen auswählen zu können. So können Vertrauensverhältnisse schneller aufgebaut und sexualisierter Gewalt besser vorgebeugt werden. Hilfen aus einer Hand
Viele Hilfeleistungen lassen sich nicht fest vorplanen, sondern müssen bei Bedarf erledigt werden, wie z.B. Toilettengänge, Umlagern, Nase putzen. Dies lässt sich aber nur erreichen, wenn diejenigen Assistentinnen, die gerade arbeiten, für alle Arten von Hilfe zuständig sind. Sind einige Assistentinnen ausschließlich für pflegerische Tätigkeiten, andere für hauswirtschaftliche Verrichtungen und dritte für pflegerische Begleitungen außer Haus eingesetzt, lässt sich ein normales Leben nicht realisieren.
Der Koordinationsaufwand steigt enorm an, es kommt verstärkt zu Fehlern die Zeit und Geld kosten. Im schlimmsten Fall führen aus mangelhafter Koordination resultierende Pflegefehler zu Schädigungen. Praktische Umsetzung - Arbeitsverträge
Assistentinnen werden heute meist nach dem "Arbeitgebermodell" von Behinderten selbst mit Arbeitsvertrag angestellt. Die Finanzierung wird gewöhnlich durch Krankenkassen, Pflegekassen und Sozialämter sichergestellt, die umfangreichen Verwaltungsarbeiten leisten die Pflegeabhängigen selbst. Assistenzgenossenschaften
Die Modelle, bei denen Behinderte selbst Arbeitgeber sind, sind nicht für alle möglich oder praktikabel. Manche Menschen möchten ihre Kräfte für andere Dinge als für Assistenzorganisation aufbringen, viele sind aus den unterschiedlichsten Gründen nicht in der Lage alles alleine zu organisieren. So entstand die Idee der Assistenzgenossenschaft, die am ehesten eine Struktur aufweist, um Mitspracherecht zu gewährleisten. Betreuung, Pflege und Hilfe bedeutet immer, dass jemand etwas für einen anderen tut, ein Abhängigkeitsverhältnis. Amtlich ausgedrückt
"Ich zitiere: "Behinderte, die der Hilfestellung Dritter bedürfen, dabei aber die Betreuung durch einen ambulanten Hilfsdienst oder ähnliche Einrichtungen aus Gründen der Selbstbestimmung ablehnen, treten als Arbeitgeber in der Regel von mehreren Personen auf, die als persönliche Assistenten die erforderlichen Hilfeleistungen erbringen. Um Nachteile, die nach Ansicht der Behinderten bei institutionellen Hilfen auftreten (z.B. begrenzte Dienstzeit, Dankbarkeitserwartung etc.), zu vermeiden, vergüten sie ihr Personal mit einem Bruttostundenlohn und stellen sicher, dass Lohnsteuer und Sozialversicherung rechtmäßig abgeführt werden. Es werden also Beschäftigungsverhältnisse begründet, in denen der Behinderte die Funktion des Arbeitgebers ausfüllt und die Personalkompetenz, die Finanzkompetenz, die Organisationskompetenz und die Anleitungskompetenz selbst ausübt."" Quellenangaben und weiterführende Links
» FAssiS, Fachstelle Assistenz Schweiz |
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