Assistenz - Logo

Persönliche Assistenz - Selbstbestimmte Assistenz - Selbstbestimmtes Leben

Assistenz
Persönliches Budget und Arbeitgebermodell:
Assistenz durch Assistenten


Stellenanzeigen für Persönliche Assistenz:
Assistenz - Jobs - StellenangeboteAssistenz - Jobs - Stellengesuche

Navi

Was ist Assistenz?

Denken Sie einfach an das, was Sie heute bereits gemacht haben und wofür Sie Ihre Hände, Ihre Füße, Ohren und Augen gebraucht haben. Bestimmt sind Sie heute morgen aus dem Bett aufgestanden, haben sich gewaschen, die Zähne geputzt, etwas gegessen und die Toilette benutzt. Vielleicht haben Sie Ihren PC angeschaltet, wahrscheinlich das Haus verlassen und mit Menschen gesprochen.
Wenn Sie bei diesen Tätigkeiten auf die Hilfe von Dritten angewiesen sind, benötigen Sie Assistenz.

Assistent/inn/en erledigen jene Tätigkeiten, welche die behinderte Person (wegen ihrer Beeinträchtigung) nicht selbst ausführen kann. Das hört sich bequem an, als gäbe es "Diener", die einem die lästigen Arbeiten erledigten.
Die Wirklichkeit sieht anders aus: anleiten heißt anstrengendes ständiges Planen und Vorausdenken.

Welche Hilfen brauchen Pflegeabhängige?

Menschen mit starken körperlichen Beeinträchtigungen, Alte und chronisch Kranke benötigen häufig Hilfe bei nahezu allen alltäglichen Verrichtungen wie Essen, Trinken, An- und Ausziehen, Körperpflege, Toilettengängen, Handreichungen, Schreiben, Lesen, Kochen, Waschen und bei Unternehmungen ausserhalb ihrer Wohnung.

Dazu gehört auch Begleitung und Unterstützung am Arbeitsplatz, beim Studium, bei der Freizeitgestaltung, oft auch Anwesenheit für den Fall unvorhergesehener, mitunter gefährlicher Situationen, in denen schnelle und sachkundige Hilfe benötigt werden könnte.

Gibt es einen Unterschied zwischen Assistenz und Betreuung?

Der Begriff "Assistenz" wurde geprägt, um schon über die Wortwahl selbstbestimmte von fremdbestimmter Behindertenhilfe abzugrenzen. Behinderte Menschen bestimmen selbst, wann, wo, von wem und wie sie Unterstützung erhalten.
Die ursprünglich neutralen Begriffe "Betreuung", "Versorgung", "Pflege" werden nicht selten im Sinne von Fremdbestimmung und Bevormundung benutzt.

Navi

Ist für Assistenz eine Ausbildung nötig?

Es ist eine gewisse Zeit zur Einarbeitung nötig, normalerweise jedoch keine spezielle Berufsausbildung. Medizinische / pflegerische Kenntnise sind nützlich, wichtiger sind aber Flexibilität und Interesse an dieser Art von Arbeit.

"Es ist unsinnig, ausgebildete "Pflegefachkräfte" zu fordern, um qualitativ "gute Pflege" zu leisten. Muss die behinderte Person die Einarbeitung der "Betreuer" selbst vornehmen, so sollte sie folglich auch selbst entscheiden können, WER die Kenntnisse über die individuelle Kompensation (Behinderungen) erwerben soll. Diese, teilweise sehr speziellen und persönlichen, Kenntnisse werden auch nicht durch eine Ausbildung im Kranken- oder Altenpflegebereich vermittelt und erlernt."
Von: PERSÖNLICHE ASSISTENZ, von Uwe Frevert, Vorstandsmitglied der ISL e.V., Kassel 1996

Assistentinnen und Assistenten

Neben "normalen" Arbeitnehmerinnen können auch Personen, die auf dem erstem Arbeitsmarkt wenig Chancen haben, einen vollwertigen Arbeitsplatz erhalten. Weil Pflege auch abends, nachts und am Wochenende nötig ist, ist dieser Job für Studierende und andere in einer Aus- oder Weiterbildung befindliche Personen interessant. Ein zeitlich flexibler Arbeitseinsatz ermöglicht beispielsweise auch Alleinerziehenden eine Berufstätigkeit.

Auch FSJ-lerinnen (Freiwilliges Soziales Jahr) und BFD (Bundesfreiwilligendienst) können Assistentinnen sein. Kernpunkt ist der Begriff "Selbstbestimmt Leben", d.h. Mitarbeiter in Pflegeheimen sind keine Assistent/inn/en.

Jegliche pflegerische Hilfe - und möge sie noch so diskret und rücksichtsvoll sein - ist immer eine Bedrohung der Privatsphäre. Ganz wesentlich ist deswegen, dass die behinderte Person sich diese Assistenz selbst auswählen kann.

Navi

Assistenznehmer/innen

Menschen mit Behinderungen, die zur Bewältigung ihres Alltags auf Hilfe angewiesen sind und diese selbstbestimmt organisieren, werden als Assistenznehmer/innen bezeichnet.

Hilfen aus einer Hand

Viele Hilfeleistungen lassen sich nicht fest vorplanen, sondern müssen bei Bedarf erledigt werden, wie z.B. Toilettengänge, Umlagern, Nase putzen. Dies lässt sich aber nur erreichen, wenn diejenigen Assistentinnen, die gerade arbeiten, für alle Arten von Hilfe zuständig sind. Sind einige Assistentinnen ausschließlich für pflegerische Tätigkeiten, andere für hauswirtschaftliche Verrichtungen und dritte für pflegerische Begleitungen ausser Haus eingesetzt, lässt sich ein normales Leben nicht realisieren.

Der Koordinationsaufwand steigt enorm an, es kommt verstärkt zu Fehlern die Zeit und Geld kosten. Im schlimmsten Fall führen aus mangelhafter Koordination resultierende Pflegefehler zu gesundheitlichen Schädigungen.

Das Prinzip "Hilfen aus einer Hand" ist auch unverzichtbar, damit die Zahl der Helfer/innen, die die betroffenen Menschen täglich umgeben, möglichst gering gehalten werden kann. Denn wer möchte schon Dutzenden von fremden Personen die PIN seiner Kontokarte mitteilen und immer wieder die Privatsphäre offenlegen?

Recht auf gleichgeschlechtliche Assistenz

"Assistenz bei der Körperpflege zu benötigen, bedeutet stets gravierende Eingriffe in die Intimsphäre erdulden zu müssen. Umso wichtiger ist es, die Assistenzpersonen selbst aussuchen zu können. Unsympathische und/oder ungeeignete AssistentInnen stellen für die assistenznehmenden Menschen eine große psychische Belastung dar. Besonders (aber nicht ausschließlich) für Frauen ist es sehr wichtig, gleichgeschlechtliche Assistenzpersonen auswählen zu können. So können Vertrauensverhältnisse schneller aufgebaut und sexualisierter Gewalt besser vorgebeugt werden."
ForseA - Kampagne 2002: Für eine faire Assistenz, Eckpunkte für gesetzliche Regelungen zur Sicherung der Assistenz und Teilhabe behinderter Menschen

Navi

Assistenzgenossenschaften

Die Modelle, bei denen Behinderte selbst Arbeitgeber sind, sind nicht für alle möglich oder praktikabel. Manche Menschen möchten ihre Kräfte für andere Dinge als für Assistenzorganisation aufbringen, viele sind aus den unterschiedlichsten Gründen nicht in der Lage alles alleine zu organisieren. So entstand die Idee der Assistenzgenossenschaft, die am ehesten eine Struktur aufweist, um Mitspracherecht zu gewährleisten. Betreuung, Pflege und Hilfe bedeutet immer, dass jemand etwas für einen anderen tut, ein Abhängigkeitsverhältnis.

Die Assistenzgenossenschaft Bremen wurde 1990 gegründet, die Hamburger Assistenzgenossenschaft (HAG) 1993 und die Wiener Assistenzgenossenschaft (WAG) 2002.

Persönliches Budget

Seit dem 1. Januar 2008 besteht auf Leistungen in Form des Persönlichen Budgets ein Rechtsanspruch. Behinderte Menschen dürfen selbst entscheiden, wie und von wem sie die zum Ausgleich ihrer Behinderung erforderlichen Leistungen "kaufen". Die nötigen Hilfen werden nicht - wie sonst meist üblich - von Behörden direkt an Pflegedienste / Pflegeheime gezahlt. Die behinderte Person entlohnt stattdessen z.B. als Arbeitgeber die Pflegeperson selbst.

Der Geldbetrag, das "Budget", wird für einen bestimmten Zeitraum im voraus von Kostenträgern / Leistungsträgern wie Pflegekasse, Rentenversicherungsträger, Unfallversicherungsträger, Sozialhilfeträger etc. zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag wird vertraglich in einer "Zielvereinbarung" zwischen dem behinderten Empfänger und den Kostenträgern festgelegt. In der Vereinbarung ist verbindlich geregelt, wofür das Budget verwendet werden darf, welche Nachweise erbracht werden müssen und wie die Qualität der Leistungen gesichert wird.

Was sich zunächst gut anhört, ist alles andere als einfach. Oft sind Institutionen und Behörden uninformiert oder geben dies vor. Darüber hinaus sind sie häufig eher an Kosteneinsparungen als an angemessenen und fairen Leistungen interessiert. Trotzdem ist das "Persönliche Budget" ein Weg zum selbstbestimmten Leben. Weitere Informationen und Beratung gibt es unter anderem beim ISL:
ISL - Trägerübergreifendes Persönliches Budget

Praktische Umsetzung - Arbeitsverträge

Assistentinnen werden heute meist nach dem "Arbeitgebermodell" von Behinderten selbst mit Arbeitsvertrag angestellt. Die Finanzierung wird gewöhnlich durch Krankenkassen, Pflegekassen und Sozialämter sichergestellt, die umfangreichen Verwaltungsarbeiten leisten die Pflegeabhängigen selbst.

Beratungsstellen für die praktische Umsetzung (Lohnabrechnung etc.) gibt es in München und in Mainz, in Köln und Dortmund werden Schulungen angeboten. Wer AssistentInnen selbst einstellen, beschäftigen und ihre Dienste korrekt abrechnen will, wird zum Arbeitgeber, muss eine vollständige Lohnbuchhaltung aufbauen und kann sich - bei fünf bis zehn Mitarbeitern - mit einem kleinen Handwerksbetrieb messen.

Bisher existieren nur in Hamburg, Bremen und Wien Assistenzgenossenschaften, die die umfangreichen Verwaltungsarbeiten für die pflegeabhängigen Personen übernehmen.
Starthilfen für neue " Behinderte ArbeitgeberInnen " sind im Internet unter ForseA - Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen und Arbeitgebermodell - Infos zu finden.

Navi

Juristisch ausgedrückt

,Persönliche Assistenz‘ i.S. des Art. 19 b) UN-BRK ist eine Form der Unterstützungsleistung, die gemeindenah organisiert ist, innerhalb der Gemeinschaft die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in die Gemeinschaft organisiert, die Teilhabe am Leben der Gemeinschaft eröffnet, dadurch Isolation und Absonderung verhindert und ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht. ,Persönliche Assistenz‘ ist die bedarfsdeckende individuelle persönliche Unterstützung oder Hilfeleistung, die es behinderten Menschen ermöglicht, gleichberechtigt mit anderen Menschen an der Gesellschaft teilzuhaben. Sie beinhaltet das Recht der behinderten Person,
1. die Personen, die die Hilfen erbringen sollen, selbst auszuwählen (Personalauswahlrecht),
2. über die Einsatzzeiten und die Struktur der Hilfeleistung zu entscheiden (Organisationsrecht),
3. über Form, Art, Umfang und Ablauf der Hilfen im Einzelnen zu bestimmen (Anleitungsrecht),
4. den Ort der Leistungserbringung festzulegen (Entscheidung über den Leistungsort),
5. die Finanzierung der Hilfen grundsätzlich zu kontrollieren (Finanzkontrollrecht) und
6. eine umfassende Unterstützung von einer Person, einem Dienstleistungserbringer oder einzelne Hilfen von verschiedenen Personen oder Dienstleistungserbringern in Anspruch nehmen zu können (Modularisierungsmöglichkeit).
Damit ermöglicht ,Persönliche Assistenz‘ als Leistungsform die selbstbestimmte Organisation und Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen.
Bundesteilhabegesetz: Stellungnahme des Forums behinderter Juristinnen und Juristen, 2016

Navi

Quellenangaben (teilweise nicht mehr im Internet) und weiterführende Links

FAssiS, Fachstelle Assistenz Schweiz
ASL - Arbeitsgemeinschaft für selbstbestimmtes Leben schwerstbehinderter Menschen e.V., Berlin

Navi