Persönliche Assistenz / Selbstbestimmte Assistenz - Lexikon - Inhalt

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Lexikon Persönliche Assistenz

A

Arbeitgebermodell

Behinderte Menschen stellen ihre Helfer selbst ein, sorgen für die nötige Einarbeitung und leisten auch den größten Teil der Verwaltungsarbeiten selbst. Die Finanzierung wird gewöhnlich durch Krankenkassen, Pflegekassen und Sozialämter sichergestellt.
Da weder Unternehmensgewinne, noch die im Pflegebereich enorm hohen Verwaltungskosten bezahlt werden müssen, können die somit eingesparten Gelder wiederum mehr Arbeitsplätze schaffen und die Pflegequalität verbessern.
In Deutschland gibt es heute etwa 3000 behinderte Arbeitgeber.

Obwohl das Arbeitgebermodell die größten Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben bietet, ist es nicht die einzig akzeptable Alternative der Assistenznahme. Wie nichtbehinderte Menschen sind auch Menschen mit Behinderungen Individuen mit den unterschiedlichsten Fähigkeiten, Wünschen und Bedürfnissen. Daher gilt es, nicht nur eine einzige Möglichkeit der Lebensgestaltung zu fördern, sondern ein breites Angebot, aus dem jede/r für sich die beste Möglichkeit auswählen kann.
» independentliving, docs-bartz

Arbeitsassistenz

Arbeitsassistenz ist die regelmäßige Unterstützung in Form von Handreichungen während der Arbeitszeit, sie ist zum Ausgleich behinderungsbedingter Funktionseinschränkungen nötig. AssistentInnen helfen einer / einem Beschäftigten bei Tätigkeiten, die von dem / der Beschäftigten aufgrund einer Behinderung nicht selbständig ausgeübt werden können. (...) Nicht die AssistentInnen oder die Arbeitgeber entscheiden letztlich über den konkreten Unterstützungsbedarf, sondern die Betroffenen selbst.
Quelle und weitere Infos: Schwerbehindertenvertretung - Arbeitsassistenz

Assistenzgenossenschaft

Pflegedienstähnliche Selbsthilfegruppe, gibt es in Hamburg, Bremen und Wien.
Hamburger AssistenzGenossenschaft
Assistenzgenossenschaft Bremen
WAG - Wiener Assistenzgenossenschaft

Assistenznehmer/innen

Behinderte Menschen, die zur Bewältigung des täglichen Lebens nicht nur auf technische Hilfsmittel (wie Rollstühle oder Hörgeräte), sondern auch auf Hilfe durch Personen angewiesen sind und diese selbstbestimmt organisieren, werden als Assistenznehmer/innen bezeichnet.

Assistent/in

Personen, die Menschen mit Assistenzbedarf die benötigte Unterstützung bieten. Sie werden von den Assistenznehmer/innen ausgesucht, angeleitet und je nach Finanzierungsmodell auch direkt entlohnt.

Assistenz, Persönliche Assistenz

Persönliche Assistenz ist eine menschenwürdige Alternative der Behinderten-Hilfe und wird als Gegenpol zu "Betreuung" benutzt. Um dem Anspruch auf Selbstbestimmung gerecht zu werden, werden die Assistent/inn/en von der behinderten Person selbst ausgesucht und angelernt. Unterstützung wird dabei für Aufgaben geleistet, die behinderte Menschen auf Grund ihrer Behinderung nicht oder nur unzureichend ausführen können.
mehr zu Assistenz (Seite " Assistenz ")

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B - D

Behinderung

Zunehmend wird allgemein anerkannt, daß Behinderung ein Zusammenspiel verschiedener Komponenten darstellt, nämlich von medizinisch feststellbaren Schädigungen einerseits und gesellschaftlich-sozialen Bedingungen andererseits.
FAssiS, Fachstelle Assistenz Schweiz, ca. 2003

Behinderung ist ein Machtverteilungsproblem, ein politisches Problem. Aber die Vorstellung, dass wir einer unterdrückten politischen Minderheit angehören, ist noch recht wenig verbreitet - am wenigstens bei uns selbst. Der Grund dafür ist, dass Behinderung in den Augen der meisten ein medizinisches Problem ist.
Dr. Adolf Ratzka: Aufstand der Betreuten

§ 2 Abs. 1 Satz 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) und § 3 Behinderten­gleichstellungsgesetz (BGG) enthalten eine wortgleiche Definition der Behinderung. Sie orientiert sich an der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Mai 2001 beschlossenen Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) und rückt wie diese das Ziel der Teilhabe an den verschiedenen Lebensbereichen in den Vordergrund. Menschen sind behindert, wenn ihre körperlichen Funktionen, geistigen Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.Dabei ist es unerheblich, ob die Behinderung auf Krankheit oder Unfall beruht oder ob sie angeboren ist. Es kommt allein auf die Tatsache der Behinderung an. Gemäß § 2 Abs. 2 SGB IX sind Menschen schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 SGB IX rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben. Personen mit einem Grad der Behinderung zwischen 30 und 50 von Hundert können sich auf Antrag vom Arbeitsamt schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen (§ 2 Abs. 3 SGB IX), wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 SGB IX nicht erlangen oder nicht behalten können.
Quelle: Behindertenbeauftragter Niedersachsen, ca. 2005

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E - F

Einrichtung

Bürokratisches Wort für Pflegeheim.
mehr zu Pflegeheimen (Seite " Pflegeheim ")

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G - H

Geldleistung

Von der Pflegeversicherung wird eine Geldsumme an die Pflegeabhängigen gezahlt, im Gegensatz zur "Sachleistung" über die direkt z.B. ein ambulanter Pflegedienst bezahlt wird.
Siehe auch: Sachleistung

Grundgesetz

"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."?
mehr zum Grundgesetz (Seite " Politik ")
Weitere Infos:
ForseA: Unsere Verfassung

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I - J

Independant Living

Ende der 60er Jahre bildete sich in den USA eine Bürgerrechtsbewegung von Menschen mit Behinderungen. Vor allem junge Sinnes- und Körperbehinderte in Universitäten organisierten Beratung von Behinderten für Behinderte (peer counseling), boten Hilfe bei der Organisation Persönlicher Assistenz wie auch der Wohnungssuche an und begannen, ein gleichberechtigtes Leben zu fordern. Ausdruck dieser Selbstorganisation war die Eröffnung des ersten "Center for Independent Living" im Jahre 1972 in Berkeley. Solche Angebote hatten Modellcharakter und dehnten sich im Rahmen der schnell wachsenden Independent Living Bewegung (IL) auf viele Städte der USA aus.
Siehe auch: ZsL

ISL

Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland - ISL e.V.", gegründet 1990. Die ISL e.V. unterhält heute eine Vielzahl von internationalen Kontakten, ist die deutsche Vertretung der in über 110 Laendern agierenden Behindertenorganisation Disabled Peoples International - DPI und unterhält eine enge Kooperation mit dem Europäischen Netzwerk für selbstbestimmtes Leben - ENIL, das sich u.a. die europaweite Föderung der Selbstbestimmung behinderter Menschen zum Ziel gesetzt hat.

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K

Kompetenz

Personal-, Zeit-, Orts,- Weisungs- und Finanzkompetenz. Der behinderte Mensch selbst entscheidet wer, wann, wo und wie die notwendigen Hilfen erbringt - im Sinne von "Zuständigkeit".

Kostenträger

"Träger" der Kosten der Behindertenversorgung: Krankenkassen, Pflegekassen, Sozialämter, Berufsgenossenschaften und andere. Besser wäre "Leistungsträger", in erster Linie sollte es um die nötigen Leistungen gehen.

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L - O

Lohnabrechnungsservice

Fast niemand kennt sich in der Materie "Lohnbuchhaltung" aus, wenn er/sie in die Situation kommt eigenes Hilfe-Personal (Assistent/inn/en) anstellen zu können bzw. zu müssen. In München bietet der VBA (leider nur für München) fachliche und praktische Unterstützung an.

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P

Peer Counseling

Eine umfassende Beratung von Behinderten für Behinderte. Peer Counseling umschreibt die Beratung durch ähnlich Betroffene.
Zuerst einmal bedeutet Peer Counseling aktives Zuhören und die Fähigkeit der Problemlösung einzusetzen, um Menschen zu unterstützen, die einander ähnlich sind. Der Ausdruck Peer Counseling" bezieht sich zum einen auf bestimmte Techniken und zum anderen auf einen speziellen Zugang zu den Problemen und Herausforderungen ähnlich betroffener Menschen.
(...)

Die Tatsache, dass die Beraterin mit der Ratsuchenden gleichgestellt ist, ermöglicht eine Basis für Kontakt, die nie durch Erklärungen erreicht werden könnte. Die gemeinsame Lebenserfahrung begünstigt die Entwicklung einer entspannten Atmosphäre und einen direkten Austausch.
» Bildungs- und Forschungsinstitut zum selbstbestimmten Leben Behinderter -bifos-

Persönliches Budget

Persönliches Budget bedeutet: am individuellen Hilfebedarf orientierter Anspruch auf Geldleistungen, mit denen behinderte Menschen die notwendigen Hilfen auf dem "Markt sozialer Dienstleistungen" direkt einkaufen - anstelle der bisherigen einrichtungsgebundenen Entgelte für jeden belegten Platz.
Einerseits ist dies eine Chance für mehr "Kundenorientierung" und zur Reduzierung von Verwaltungsabläufen. Andererseits ist die Abkehr vom Bedarfsdeckungsprinzip durch festgelegte, zu niedrig gehaltene Geldbeträge zu befürchten - aufgrund einseitiger Motivation zur Kosteneinsparung aus Sicht der Kostenträger.

Die Kritik an der fürsorglichen Umarmung, an der Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen in Sondereinrichtungen, darf im Rahmen der Krise der Staatsfinanzen nicht zur wohlwollenden Vernachlässigung nach dem Motto "Organisiert und bestärkt euch selbst, und stellt keine übermäßigen Ansprüche an andere" führen.
Quelle: Behindertenbeauftragter Niedersachsen, ca. 2005

Die Idee des Persönlichen Budgets ist gut und konsequent, allein an der Umsetzung und Ausstattung mit Ressourcen zeigt sich, ob es zu realen Verbesserungen für die Betroffenen kommt oder im Gewand der Selbstbestimmung weitere Sparmaßnahmen und eine Privatisierung der Verantwortung eingeführt werden.
Zitat von: Mathias Westecker, LEBEN MIT BEHINDERUNG HAMBURG, Das persönliche Budget, ca. 2005

Pflege

Pflege ist eine Form der Hilfen für kranke oder behinderte Menschen. Auf einfachste Weise kann sie beispielsweise in allgemeine Pflege (Grundpflege) und spezielle Pflege (Behandlungspflege) unterteilt werden; wobei diese beiden Aspekte vielfältige Wechselbeziehungen und Überschneidungen aufweisen.
Pflegebedürftig ist, wer auf Grund von Krankheit oder Behinderung Unterstützung und Hilfe für die gewöhnlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens benötigt. Das Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) nennt vier Bereiche, in denen Unterstützungsbedarf notwendig sein kann, nämlich in die Bereiche Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Pflegeleistungen sollen den Pflegebedürftigen helfen, trotz des Hilfebedarfs ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.
Quelle: Behindertenbeauftragter Niedersachsen, ca. 2005

Pflegeheim

mehr zu Pflegeheimen (Seite " Pflegeheim ")

Pflegestufe

Die Pflegestufe soll das Ausmaß der Pflegeabhängigkeit beschreiben. Gemäß Pflegeversicherung werden dann unterschiedlich hohe Zahlungen geleistet.
Siehe auch: Pflegeversicherung, Geldleistung, Sachleistung.

Pflegeversicherung

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind umstritten und nicht am tatsächlichen Bedarf orientiert. Das Ganze ist eher eine finanzpolitische Maßnahme, zu der es im Internet reichlich Material gibt.
"Die Verantwortlichen des PflegeVG wollten nie die Selbstbestimmung der behinderten Bevölkerung in Deutschland fördern und wahren. Die schriftlichen Regelungen und die Praxis aller Beteiligten sowie das erste Pflegeänderungsgesetz (1. SGB XI-AendG) zeigen, dass ein Prozess der Entmenschlichung, Entmündigung, Kommerzialisierung und Technokratisierung der intimsten Bereiche von behinderten Menschen bestätigt worden ist, dessen Fortgang die finstersten Phantasien bei den "Betreuten" weckt."
PERSÖNLICHE ASSISTENZ, von Uwe Frevert, Vorstandsmitglied der ISL e.V., Kassel 1996
"Und zu allem Ungemach entpuppt sich die Pflegeversicherung für alte und behinderte Menschen immer mehr als ein Desaster. Es ist ein offenes Geheimnis, dass der medizinische Dienst der Krankenkassen die Pflegeeinstufungen nicht nach dem tatsächlichen Aufwand vornimmt, der für einen Menschen zu leisten ist, sondern mit dem Ziel, der Kasse möglichst geringe Kosten zu verursachen. Deshalb wurden in den vergangenen Jahren immer mehr pflegebedürftige Menschen in die Pflegestufe I eingeordnet, die nur eine neunzigminütige Hilfe am Tag vorsieht. Die Einstufungen in die Leistungsgruppen II und III werden dagegen immer seltener, obwohl die Zahl der Anträge konstant blieb. Für die Betroffenen bedeutet das eine erniedrigende Satt-und-sauber-Pflege. Die Versorgung richtet sich nach der Uhrzeit und nicht nach dem tatsächlichen Bedarf."
Autonom Leben, Aktuelles

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Q - R

Qualitätssicherung

Könnte ein Mittel sein, um schlechte Versorgung durch dubiose Pflegedienste und Pflege-Einrichtungen zu erschweren. Qualitätssicherung wird aber auch als getarnte Sparmaßnahme von Kostenträgern mißbraucht.
Hinzu kommt, daß die Sachbearbeiter der Kostenträger gewöhnlich eine kaufmännische Ausbildung hinter sich haben und mit der Bewertung komplizierter medizinische Sachverhalte überfordert sind.

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S

Sachleistung

Von der Pflegeversicherung wird für einen Teil des Pflegeaufwandes entweder eine höhere "Sachleistung" zur Bezahlung eines Pflegedienstes oder eine niedrige "Geldleistung" als "ehrenamtlich-private Aufwandsentschädigung" gezahlt. Die Geldleistung wird an die Pflegeabhängigen selbst gezahlt.
Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach der "Pflegestufe". Die Sachleistung beträgt pro Kalendermonat bis zu 689 € bei Pflegestufe I, 1144 € bei Pflegestufe II, 1.612 € bei Pflegestufe III und 1.918 € bei "außergewöhnlich hohem Pflegeaufwand" (Stand: 2015).

Assistenz beim Arbeitgebermodell wird nicht als qualifizierte Pflege im Sinne der Pflegeversicherung anerkannt, d.h. es wird nur die Geldleistung gezahlt - bis zu 244 € bei Pflegestufe I, 316 € bei Pflegestufe II, 728 € bei Pflegestufe III (jeweils uneingeschränkte Alltagskompetenz). Die Zahlung der höheren(!) Sachleistung bleibt Einzelfall-Entscheidungen der Kassen überlassen. Dies ist vom medizinisch-pflegerischen her völlig sinnlos und unverständlich.

Satt- und Sauber-Pflege

Pflegeabhängigkeit wird reduziert auf die Primärbedürfnisse Ernährung und Körperpflege. Alles andere zählt nicht.

Selbstbestimmt Leben

Selbstbestimmt Leben bedeutet die Möglichkeit und die Fähigkeit, so viele Entscheidungen wie nur irgendwie möglich selbst zu treffen. Das Recht, eigene Angelegenheiten selbst zu regeln, eigenverantwortlich Entscheidungen zu treffen, am öffentlichen Leben teilhaben zu können, frei den Beruf zu wählen und frei die Wohnform wählen zu können ein, ohne in unnötige psychische, körperliche oder finanzielle Abhängigkeit zu geraten.
FAssiS, Fachstelle Assistenz Schweiz

Sozialhilfeträger

Es gibt örtliche (kommunal, Sozialamt) und überörtliche (je nach Bundesland, Landschaftsverbände u.ä.) Sozialhilfeträger. Überörtliche Träger sind gewöhnlich für Pflegeheime (Einrichtungen) zuständig.

Studentinnen und Studenten

Assistenz ist eine gute Möglichkeit zur Studienfinanzierung: Die Arbeitszeiten sind flexibel und es wird eine eher anspruchsvolle Stelle angeboten, die keine Aus- oder Vorbildung erfordert.

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T - Y

Teilhabe, Teilnahme

Der deutsche Begriff Teilhabe steht für "participation", dem Zentralbegriff der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Mai 2001 beschlossenen Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF). Die ICF orientiert sich nicht mehr an wirklichen oder vermeintlichen Defiziten, sondern rückt das Ziel der Teilhabe an den verschiedenen Lebensbereichen in den Vordergrund (vgl. auch "Behinderung"). Mit der "Teilhabe" am Leben in der Gesellschaft übernehmen sowohl das SGB IX als auch das BGG (Behinderten­gleichstellungsgesetz) bereits in ihren Zielbestimmungen den positiven Gegenbegriff gegen Ausgrenzung und Ablehnung: die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft zu fördern (§ 1 SGB IX) bzw. zu gewährleisten (§ 1 BGG). Die Teilhabe schließt insbesondere den Aspekt des tatsächlichen Dabeiseins (Teilnahme) ein; des weiteren die rechtliche Einbeziehung und die Einbeziehung in funktionale Abläufe.
Quelle: Behindertenbeauftragter Niedersachsen, ca. 2005

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Z

ZsL

Zentren für selbstbestimmtes Leben Behinderter.
Mitte der 80er Jahre wurden verschiedene Austauschprogramme mit Aktivistinnen der internationalen Independent Living Bewegung organisiert.
Es folgte die Gründung der ersten Zentren für selbstbestimmtes Leben Behinderter wie Autonom Leben Hamburg und Selbstbestimmt Leben Bremen, dann der Aufbau der ZsL in Köln, Erlangen und Kassel. Heute existieren über 20 derartiger Organisationen - weitere Initiativen befinden sich in der Gründungsphase.

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