Pflege und Assistenz

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Ambulanter Pflegedienst

Die Abhängigkeit von ambulanten Diensten bedeutet für viele behinderte Menschen Fremdbestimmung, denn die Einsatzpläne geben Termin, Art und Qualität der Leistung vor.
Die Versorgungsstruktur der ambulanten Hilfsdienste lässt einen selbstbestimmten Tagesablauf der behinderten Menschen meist nicht zu. Daneben unterliegt das Pflegepersonal viel zu häufig einem ständigen Wechsel. Eine hohe Fluktuation wiederum sollte bei der personellen Hilfe in den intimsten Bereichen menschlichen Daseins nicht vorkommen. In manchen Fällen werden den Betroffenen innerhalb weniger Monate zwanzig bis dreißig verschiedene Pflegekräfte ("Betreuer/innen") von ihrem ambulanten Dienst zugeteilt. Diese Pfleger/innen werden teilweise weniger als eine Woche bei ihnen eingesetzt, danach sind weitere Begegnungen häufig nicht vorgesehen. Kein nichtbehinderter Mensch würde solch eine Situation für sich akzeptieren.

Je mehr Pflegepersonen beteiligt sind, desto höher wird auch der Verwaltungs- und Koordinationsaufwand. Es kommt verstärkt zu Fehlern, die Zeit und Geld kosten. Im schlimmsten Fall resultieren aus mangelhafter Koordination Pflegefehler und Schädigungen auf gesundheitlicher und finanzieller Ebene.

In einigen Städten haben Menschen mit Behinderung selbst entsprechende Dienste aufgebaut, um auf das Angebot der ambulanten Dienste einen größeren Einfluss auszuüben. Träger sind in diesen Fällen Selbsthilfevereine, die per Satzung die Mitbestimmung gewährleisten. So gehört es zu den Grundsätzen, dass auf Wunsch Pflege und Unterstützung durch Frauen erfolgt, dass behinderte Menschen Einfluss auf die Auswahl der Assistent/innen haben bzw. diese selbst in den Dienst einbringen können, dass häufige Wechsel der Assistenzpersonen vermieden werden und die Pflegeabhängigen ihre Zeiteinteilung selbst mit den Assistentinnen absprechen können.

Es gibt nur wenige kommerzielle Pflegedienste, die akzeptable Leistungen erbringen. Die Gründung eines Pflegedienstes birgt ein höheres unternehmerisches Risiko, als es auf den ersten Blick scheint. Der Verwaltungsaufwand wird häufig unterschätzt. Die Ablehnung finanzieller Verantwortlichkeiten durch die Kostenträger tun ihr übriges. Bleibt zu hoffen, dass die Folgen weder in Insolvenz noch mangelhafter Pflege enden.

"In den Bundesempfehlungen für die Rahmenverträge über die Leistungen der ambulanten Pflegeeinrichtungen ist nachzulesen, dass diese vom Gedanken der Fremdbestimmung geprägt sind. Dort heißt es z.B.: "Im Rahmen der Planung von Mahlzeiten und der Hilfe bei der Nahrungsaufnahme ist eine ausgewogene Ernährung anzustreben. .. Der Pflegebedürftige ist bei der Essens- und Getränkeauswahl, ... zu beraten." Wer Hilfe beim Essen und Trinken braucht, muss also auch darüber diskutieren, was er isst. Oder: "das An- und Auskleiden umfasst auch die Auswahl der Kleidung gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen", auch hier ist eine Alleinentscheidung der/des Betroffenen - was eigentlich selbstverständlich sein sollte - nicht vorgesehen. Und weiter: "Beim Aufstehen und Zubettgehen sind Schlafgewohnheiten, Ruhebedürfnisse und evtl. Störungen angemessen zu berücksichtigen". Auch dies kann nur bedeuten, dass der Zeitpunkt des Aufstehens und Zubettgehens vom ambulanten Dienst bestimmt wird nach dem jeweiligen Dienstplan, die Bedürfnisse der/des Betroffenen sind hierbei nur zu "berücksichtigen".
ForseA / Frevert / Jürgens: Abschied von den Anstalten

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Pflegeheim

Wird von Behinderten zuweilen als "Anstalt" mit "Insassen" bezeichnet. Andere Bezeichnungen sind "Ersatzknast" und "Sondermenschdeponie". Die Spitze des Eisberges sind die Skandale, die hin und wieder durch die Medien gehen: Todesfälle durch schlechte Pflege; Unterernährung und faulende Wunden in Altenheimen.

Mit der immensen physischen und psychischen Belastung schwindet das Engagement der Pfleger/innen. Obwohl Ausbildung und Bezahlung in den letzten Jahren besser geworden sind, verlassen gerade die guten und interessierten Pfleger/innen noch immer häufig nach kurzer Zeit diesen Arbeitsbereich.


"Die Pflegesituation im Heim belastet ihn psychisch und physisch so stark, dass er hier voraussichtlich früher sterben wird als in einer eigenen Wohnung. Ein Gutachten, dass dies beweisen soll, will das Gericht aber nicht in Auftrag geben: Die Frage sei "nicht entscheidungserheblich", so die Kammer 50 [Sozialgericht Hamburg] in einem Schriftsatz"
nicht-im-heim-sterben.de: Menschenwürde am Lebensende und im Sterben

"Ich habe in meiner bald 30 jährigen beruflichen Laufbahn noch nie so viele vollkommen verzweifelte, erschöpfte, resignierte und traumatisierte Menschen (Pflegekräfte und Angehörige) erlebt.
"Ich muss das jemand erzählen!" "Ich habe Menschenleben auf dem Gewissen!" "Ich kann nicht mehr schlafen!" "Mir schnürt das die Luft ab!" "Kann ich Ihnen vertrauen?" "Ich kann zu Hause nicht mehr über die Probleme reden, meine Familie hält das nicht mehr aus!" "Wir sind doch den Bewohnern verpflichtet!" "Das hat mit Würde nichts mehr zu tun!" "Ich bin fix und fertig - wir sind alle psychisch am Ende!" "Die meisten Angehörigen sind froh, dass sie einen Platz gefunden haben!" "Ich bete jeden Tag, dass nichts passiert, wenn ich wieder alleine Dienst habe!""
Ursprünglich: Claus Fussek - Lebensqualität und Würde pflegebedürftiger Menschen in Zeiten der Minutenpflege
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Angehörige

Die Pflegeversicherung hatte unter anderem das Ziel, die Pflege durch Angehörige zu fördern. Leider wird die Arbeitskraft hierbei häufig übermäßig ausgenutzt und schlecht oder überhaupt nicht bezahlt.

Häusliche Pflege wird noch immer überwiegend von Familienangehörigen, Nachbarn und Bekannten geleistet, in erster Linie von Frauen. Sie werden in aller Regel mit einer Pauschale und bestenfalls mit geringen Beiträgen zu ihrer Rentenversicherung "belohnt".
In einer intakten Familie kann diese Alternative der Assistenz trotzdem durchaus positiv sein.

Besonders bei hohem Assistenzbedarf ist gegenseitige Rücksichtnahme die wichtigste Voraussetzung, damit die Situation für alle Beteiligten nicht unerträglich wird. Oft müssen Bedürfnisse und Wünsche der zu Pflegenden stark zurückstehen, um die Angehörigen nicht zu überfordern. Wenn nur eine einzige Person die Hilfen erbringt, ergeben sich häufig Konflikte durch Überlastungen. Eine solche Situation kann zu Verwahrlosung und medizinischen Schäden bei den Pflegeabhängigen führen.

Vor allem bei von Geburt an behinderten Menschen werden mitunter fast alle wichtigen Entscheidungen von den Angehörigen getroffen, so dass auch hier ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben unmöglich ist.

Diese Art der Assistenz wird von den Gesetzgebern und Kostenträgern besonders bevorzugt, denn sie kostet scheinbar wenig. Es wird jedoch dabei nicht berücksichtigt, dass die pflegenden Angehörigen durch die möglichen überlastungen oft körperliche Beeinträchtigungen erfahren und dann später selbst auf Hilfe angewiesen sind.


"Schließlich darf die künftige Entwicklung nicht außer Acht gelassen werden. In Anbetracht des langjährigen Trends zur Individualisierung werden immer weniger Privatpersonen bereit sein, ihre behinderten Angehörigen rund um die Uhr unentgeltlich zu pflegen."
IVB Informationen, September 2000

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Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

Ein Freiwilliges Soziales Jahr ermöglicht jungen Menschen (16-27) das Kennenlernen eines sozialen Berufsfeldes. Das FSJ ist oft ein Übergangsstadium zwischen Schule und Beruf. Die Dauer beträgt meist ein Jahr, auf Urlaub und Lehrgänge entfallen ca. 2,5 Monate.

Abhängig von der Einsatzstelle besteht prinzipiell die Möglichkeit, später als Aushilfe im kennengelernten Bereich weiter zu arbeiten. Wer auf einen Studienplatz wartet, hat hier eine gute Möglichkeit, in eine andere Stadt umzuziehen und sich evtl. sogar schon auf sein späteres Berufsfeld vorzubereiten.

Den FSJ-lerinnen (überwiegend junge Frauen) werden neue Kenntnisse und Erfahrungen vermittelt - das ist immer auch ein Stück Persönlichkeitsentwicklung.

Die Arbeit im Assistenzbereich ist nur dann sinnvoll, wenn die Einarbeitungsphase kurz ist oder von vornherein eine längerfristige Zusammenarbeit über das FSJ hinaus geplant ist: die "Ausbildung" kostet viel Zeit und Energie. Die zwangsläufig entstehende übernahme von Verantwortung ist für die meist sehr jungen FSJ-lerinnen manchmal schwer umsetzbar.
Bei Behinderten-Begleitung und Hilfe in der Schule kann das anders sein - eine sinnvolle Einsatzplanung und Arbeitsgestaltung ist abhängig vom Einzelfall.

Strukturierung und Organisation der Einsätze ist schwierig, ähnlich wie bei den Zivildienstleistenden, weil die maximale Einsatzzeit nur 9,5 Monate beträgt. Außerdem muss (damit überhaupt von Assistenz gesprochen werden kann) eine Auswahl- und Ablehnungsmöglichkeit der Behinderten bestehen.

Die Erfahrungen von Assistenzdiensten sind unterschiedlich:
Der CeBeeF in Frankfurt setzte einige Zeit Helfer und Helferinnen des Freiwilligen Sozialen Jahres ein. Doch schließlich kam man dort zur überzeugung, dass sowohl Alter und Motivation der FSJ-lerinnen, aber auch die Struktur des FSJ nicht gut zu einem Assistenzdienst passen.
Beim VIF in München wurden neben Zivildienstleistenden bis vor einigen Jahren FSJ-lerinnen eingesetzt.
Als Zusatzversorgung neben Angehörigen oder ambulanten Pflegediensten werden zur Zeit FSJ-lerinnen beim Club 68 Helfer in Hamburg beschäftigt.


Erfahrungsbericht einer FSJ-lerin

Für viele Menschen stellt sich zum Ende der Schulzeit die Frage was dann kommen soll, sei es eine Ausbildung, ein Studium oder etwas anderes. Eine konkrete Vorstellung von ihrer Zukunft haben wenige. Ein FSJ ist sicher empfehlenswert für diejenigen, die sich einen Einblick in soziale und pflegerische Berufe wünschen um zu sehen ob dies überhaupt den eigenen Interessen und Vorstellungen entspricht.

Es bietet Menschen die Möglichkeit im sozialen Bereich zu arbeiten und neue Eindrücke zu sammeln. Das Spektrum der Einsatzmöglichkeiten ist groß, abhängig von Trägern und Gegebenheiten. Häufig werden behinderte Menschen unterstützt, sei es zuhause (eigene Wohnung oder Wohngruppe) oder auf der Arbeit. Es gibt ebenso die Möglichkeit in einem Altenheim, einer Kindertagesstätte oder ähnlichem zu arbeiten.

Ein Freiwilliges Soziales Jahr kann auch einfach als eine neue Erfahrung betrachtet werden da Wenige alltäglichen Umgang mit Behinderten haben, also dient es auch zum Abbau und zur Überwindung von Berührungsängsten, falschen Vorstellungen und Vorurteilen. Unter Anleitung von Fachkräften lernst Du selbständig und eigenverantwortlich zu arbeiten und verdienst Dein eigenes Geld. Das heißt oft mehr Selbstbewusstsein und sich selbst besser kennenzulernen (eigene Grenzen?). Einige Einsatzstellen bieten auch Unterkünfte an was für viele FSJlerInnen die erste eigene Wohnung bedeutet (Unabhängigkeit). Du lernst viele neue Leute kennen, Klienten und auf den FSJ-Seminaren viele andere FSJlerInnen, mit denen Du Erfahrungen austauschen kannst oder einfach Spaß haben.

Allgemeine Informationen zum Freiwilligen sozialen Jahr (FSJ)
Es gibt ein Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres welches die Rahmenbedingungen regelt. Angesprochen werden Menschen zwischen 16 und 27 Jahren. Die Freiwilligen sollen immer für zusätzliche Aufgaben eingesetzt werden, die Grundversorgung des betreuten Menschen muss durch die regulären Angestellten gewährleistet sein.
Das FSJ dauert in der Regel 12 Monate, es ist eine Vollzeitbeschäftigung bei einem Anspruch auf mindestens 26 Urlaubstage. Die Freiwilligen erhalten ein Taschengeld und die Verpflegung gestellt bzw. ausgezahlt; je nach den örtlichen Bedingungen kann auch die Unterkunft gestellt (oder ein Zuschuß zu den Mietkosten gezahlt) werden. Während des Freiwilligen Sozialen Jahres finden mehrere, meist 5-tägige Bildungsseminare statt.
Autorin: Stefanie Hauck, Hamburg
Club 68 Helfer, FSJ- und Zivildienststelle in Hamburg

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Zivildienst

Anfang der 70er Jahre kamen zwei Dinge zusammen: Eine zunehmende Zahl von Kriegsdienstverweigerern, für die effektive Ersatzdienste organisiert werden mussten, und die ebenfalls zunehmende Zahl von selbstbewussten jungen Behinderten, die unabhängig von ihren Familien und außerhalb von Pflegeheimen ein selbstbestimmtes Leben führen wollten. Es lag also nahe, beide zusammenzubringen und damit einen Pflegedienst zu entwickeln, der sich - mit Ausnahmen - dann auch zunächst bewährt hat.
Schon immer allerdings war ISB (Individuelle Schwerstbehinderten-Betreuung) für Frauen nur eingeschränkt geeignet: sobald Pflegeleistungen nötig waren, war es für Frauen eine unzumutbare Belastung, von jungen Männern betreut zu werden.

Bis 2005 hatten sich die Bedingungen verändert: seit 1990 wurde die Zivildienstzeit von 20 auf 9 Monate verkürzt. Da auf Urlaub und Lehrgänge fast zwei Monate entfielen und eine manchmal sehr aufwendige Einarbeitung nötig war, war die eigentliche Arbeitszeit extrem kurz geworden. Die Strukturierung und Organisation der Einsätze wurde immer schwieriger.
Ein weiterer Effekt der Verkürzung: Die benötigten Zivi-Stunden konnten prinzipiell nicht mehr geleistet werden, weil insgesamt pro Jahr weniger Zeit zur Verfügung stand. Es entstand regelmäßig ein "Sommerloch" weil die Dienstzeit der einen zu Ende war und die anderen ihren Zivildienst noch nicht angetreten hatten. Es mussten zusätzliche Aushilfen angeworben und beschäftigt werden.
Ab 1.1.2011 wurde die Dienstzeit auf sechs Monate verkürzt und seit 2012 gibt es in Deutschland keinen Zivildienst mehr.

Zivis waren die heterogenste Gruppe im Pflegebereich überhaupt: Von sehr guten Krankenpflegern bis zu absoluter Interesselosigkeit gab es alles. Für die jungen Männer war der Zivildienst meist eine sehr wertvolle Lebenserfahrung.

Einige pflegeabhängige Menschen finden einen häufigeren Wechsel ihrer Helfer anregend und abwechslungsreich. Doch den meisten liegt daran, dass ihre AssistentInnen über einen längeren Zeitraum und regelmäßig mit ihnen zusammenarbeiten. Je länger die Beschäftigungdauer, desto besser lernt man sich kennen, desto eher entsteht Vertrauen und eine kooperative Basis, desto besser und zuverlässiger wird die Assistenz. Die "Ausbildung" kostet viel Zeit und Energie - deshalb sollte die Zahl der "Lehrlinge" möglichst gering bleiben.

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Quellenangaben und weiterführende Links

FAssiS, Fachstelle Assistenz Schweiz
PERSöNLICHE ASSISTENZ,von Uwe Frevert, Vorstandsmitglied der ISL e.V., Kassel 1996

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